Produkt zum Begriff Dienstleistungen:
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Soziale Dienstleistungen (Cremer, Georg~Goldschmidt, Nils~Höfer, Sven)
Soziale Dienstleistungen , Dieses Lehrbuch gibt einen Überblick über die Erbringung sozialer Dienstleistungen in der Sozialen Marktwirtschaft. Die Besonderheiten und Optionen zur Gestaltung der Märkte sozialer Dienstleistungen sowie die Interaktion und Interessen der Akteure werden dargestellt, anhand ausgewählter Praxisfelder vertieft und aus ökonomischer, sozialrechtlicher und politischer Sicht bewertet. Das Buch zeigt Optionen auf, die Märkte sozialer Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie im Interesse hilfesuchender Menschen wirken können. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. überarbeitete und aktual. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231016, Produktform: Kartoniert, Autoren: Cremer, Georg~Goldschmidt, Nils~Höfer, Sven, Edition: REV, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. überarbeitete und aktual. Auflage, Keyword: Erbringung sozialer Dienstleistungen; Märkte sozialer Dienstleistungen; Politik sozialer Dienstleistungen; Soziale Arbeit; Soziale Marktwirtschaft; Sozialrecht; soziale Dienstleistungen, Fachschema: Dienstleistung~Tertiärer Sektor~Sozialarbeit~Politik / Recht, Staat, Verwaltung, Parteien~Wohlfahrt~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~Sozialrecht, Fachkategorie: Kommunal-, Regional- und Landesregierung~Öffentlicher Dienst und öffentlicher Sektor~Sozialrecht, Region: Deutschland, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: TB/Volkswirtschaft, Fachkategorie: Wohlfahrtsökonomie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVI, Seitenanzahl: 276, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Co-Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Co-Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Länge: 214, Breite: 149, Höhe: 15, Gewicht: 386, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3983234, Vorgänger EAN: 9783825236656, eBook EAN: 9783838561363, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 29.00 € | Versand*: 0 € -
Richter, Bruno: Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen
Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen , Das europaweit anerkannte Standardwerk ist für jeden Markenpraktiker bei der Beurteilung und Bewertung von Kollisionsfällen im Markenrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um zu verlässlichen und reproduzierbaren Ergebnissen zu gelangen. Die Sammlung des »Richter/Stoppel« leistet hierbei seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag, zumal es schon seit langem nicht mehr nur die deutschsprachige Spruchpraxis (vor allem des Bundespatentgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts für die Schweiz und des OLG Wien für Österreich), sondern schwerpunktmäßig auch die Tätigkeit der europäischen Institutionen (vor allem der Beschwerdekammern des EUIPO und der EU-Gerichte EuG und EuGH) abbildet. NEU in der 19. Auflage: . ca. 1.000 neu erfasste Entscheidungen . Gesetzes- und Bearbeitungsstand 01.04.2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 229.00 € | Versand*: 0 € -
Davydov, Dimitrij: Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen , Der Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) zeigt die landestypischen Besonderheiten auf. Der Kommentar informiert kompetent, anschaulich und praxisorientiert über Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Er bietet einen guten Überblick über das Verwaltungshandeln nebst Verfahrensabläufen. Die neuste Rechtsprechung sowie die Bezüge zum Baurecht und Steuerrecht werden berücksichtigt. Im Fokus der Neuauflage steht dabei die Gesetzesreform 2022 und die damit verbundene grundlegende Neuordnung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Sie berücksichtigt zudem die Änderungen des Einkommenssteuergesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes. Das Werk ist damit ein wichtiger Ratgeber für Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwält:innen, Denkmaleigentümer:innen, Architekt:innen, Steuerberater:innen, ehrenamtlich Beauftragte und alle sonst mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassten Personen. Die Autoren Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Köln, Prof. Dr. Dr. Ernst Rainer Hönes, Ministerialrat a. D., Mainz, Dr. Birgitta Ringbeck, Ministerialrätin a. D., Soest und Dr. Holger Stellhorn, Richter am VG Arnsberg, kennen sich mit der Materie bestens aus. "Der Kommentar ist weiterhin ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit dem Gesetz zu tun haben." (Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke, DVBl, Heft 19/2016) "Insgesamt bleibt festzuhalten: fachliche Kompetenz der Autoren, verarbeitete Fülle an für die Praxis unerlässlichen Informationen sowie Ausgewogenheit und systematische Stringenz der Erläuterungen sind sichere Indizien dafür, dass dieser Kommentar eine wesentliche Arbeitsgrundlage für jeden im Denkmalschutzrecht Tätigen darstellt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen." (Dr. Johannes Wasmuth, München, NVwZ 14/2015) "Seine Kommentierung, welche auch die Erfahrung in den anderen Bundesländern berücksichtigt, behandelt alle wesentlichen Gesichtspunkte und Streitfragen und stellt damit eine wahre "Fundgrube" für die künftige Praxis in NRW dar." (Dr. Joachim Arntz, Präsident des Verwaltungsgerichts Köln a.D., NWVBl. 4/15) "Die Denkmalrechtsdarstellung beziehungsweise -kommentar verschaffen zielgerechte Informationen und vermitteln grundlegendes Verständnis für die Belange von Individuen, der Allgemeinheit, des städtebaulichen Denkmalschutzes. Hönes erweist sich zum wiederholten Male als einzigartiger Meister und Doyen des deutschen Denkmalrechts." (Wolfgang Karl Göhner, Die Denkmalpflege 01/2020) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
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Ab wann steht ein Gebäude (Haus) unter Denkmalschutz?
Ein Gebäude steht unter Denkmalschutz, wenn es aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen, kulturellen oder städtebaulichen Bedeutung als schützenswert eingestuft wird. Die genauen Kriterien für den Denkmalschutz variieren je nach Land und Region. In der Regel müssen jedoch bestimmte Alters- und Erhaltungskriterien erfüllt sein, damit ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird.
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Was ist der Denkmalschutz?
Der Denkmalschutz ist eine staatliche Maßnahme zum Schutz von historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsamen Gebäuden, Objekten oder Ensembles. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu erhalten und für zukünftige Generationen zu bewahren. Der Denkmalschutz umfasst rechtliche Regelungen, finanzielle Förderungen und fachliche Beratung.
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Kann man Denkmalschutz ablehnen?
Kann man Denkmalschutz ablehnen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, Denkmalschutz abzulehnen, insbesondere wenn es sich um private Immobilienbesitzer handelt, die die Kosten für die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht tragen möchten. Allerdings kann die Ablehnung von Denkmalschutz auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, da Denkmalschutzgesetze in vielen Ländern verpflichtend sind. Es ist ratsam, sich vor der Ablehnung von Denkmalschutz gut über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zu informieren. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Denkmalschutz aufzuheben oder zu modifizieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
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Wer entscheidet über Denkmalschutz?
Der Denkmalschutz wird in der Regel von staatlichen Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene festgelegt und überwacht. In Deutschland beispielsweise sind die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer für die Erhaltung und Pflege von Denkmälern zuständig. Diese Gesetze legen fest, welche Gebäude oder Objekte unter Denkmalschutz stehen und welche Maßnahmen zu deren Erhaltung ergriffen werden müssen. Die Entscheidung über Denkmalschutz basiert oft auf kulturellen, historischen oder architektonischen Kriterien und wird in enger Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden, Denkmalpflegern und Experten getroffen. Letztendlich ist es also eine staatliche Instanz, die über Denkmalschutz entscheidet.
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Wie können Bürgerinnen und Bürger das Denkmalamt kontaktieren, um Informationen über den Denkmalschutz in ihrer Region zu erhalten?
Bürgerinnen und Bürger können das Denkmalamt telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort kontaktieren. Sie können auch die Website des Denkmalamts besuchen, um Informationen über den Denkmalschutz in ihrer Region zu erhalten. Bei konkreten Anliegen oder Fragen können sie sich direkt an die zuständige Stelle des Denkmalamts wenden.
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Könnt ihr mir helfen, ein Haus unter Denkmalschutz zu kaufen?
Als KI-basierte Textgenerierungsplattform können wir keine direkte Hilfe bei Immobilienkäufen leisten. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Immobilienmakler oder einen Anwalt zu wenden, der sich auf den Kauf von denkmalgeschützten Immobilien spezialisiert hat. Diese Fachleute können Ihnen bei allen rechtlichen und praktischen Aspekten des Kaufs eines denkmalgeschützten Hauses helfen.
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Wann darf man Denkmalschutz abreißen?
Denkmalschutz darf nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerissen werden. In der Regel bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Diese prüft, ob der Abriss verhältnismäßig ist und ob alternative Lösungen möglich sind, um das Denkmal zu erhalten. In manchen Fällen kann der Abriss genehmigt werden, wenn das Denkmal stark beschädigt ist oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Es ist wichtig, dass der Denkmalschutz respektiert und geschützt wird, um das kulturelle Erbe zu bewahren.
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Wann kann der Denkmalschutz aufgehoben werden?
Der Denkmalschutz kann in der Regel aufgehoben werden, wenn das geschützte Objekt seine denkmalpflegerische Bedeutung verliert oder wenn es durch Umbauten oder Veränderungen stark beeinträchtigt wird. Eine Aufhebung des Denkmalschutzes kann auch erfolgen, wenn das Objekt aufgrund von Baufälligkeit oder anderen Gründen nicht mehr erhalten werden kann. In einigen Fällen kann der Denkmalschutz auch aufgehoben werden, wenn die Eigentümer des Objekts dies beantragen und nachweisen, dass die Erhaltung des Denkmals für sie wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Letztendlich entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde über die Aufhebung des Denkmalschutzes.
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